Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der HUNDERT – Massivhaus GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Bauherr“). Abweichende Bedingungen des Bauherrn werden nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Unterzeichnung des Bauvertrages durch beide Parteien zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Bau- und Leistungsbeschreibung sowie den zugehörigen Plänen, die Bestandteil des Bauvertrages sind. Änderungen und Sonderwünsche des Bauherrn bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu Mehrkosten sowie zu einer Anpassung der Bauzeit führen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Bauvertrag vereinbarten Festpreise. Die Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt entsprechend dem im Vertrag vereinbarten Zahlungsplan gemäß Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Frist zur Zahlung fällig.
§ 5 Bauausführung und Bauzeit
Der Auftragnehmer führt die Bauleistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden gesetzlichen Vorschriften aus. Angegebene Bauzeiten sind Richtwerte. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, ungünstiger Witterung oder vom Bauherrn zu vertretender Umstände verlängern die Bauzeit entsprechend.
§ 6 Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine förmliche Abnahme des Bauwerks. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, in dem etwaige Mängel festgehalten werden. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Bauherrn über und die Gewährleistungsfrist beginnt.
§ 7 Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vertragsgemäße und mangelfreie Ausführung der Bauleistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt fünf Jahre ab Abnahme. Auftretende Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
